Schnelleres Elterngeld 

Mit einem vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf setzt sich das Gremium für Verfahrensvereinfachungen beim Elterngeldvollzug ein. Damit reagiert der Bundesrat auf die derzeit langen Wartezeiten bei der Ermittlung des Elterngeldes.



Die Länderkammer schlägt vor, das bisherige sehr aufwändige Verfahren zur Einkommensermittlung bei nichtselbständiger Tätigkeit durch ein EDV-gesteuertes zu ersetzten. Zukünftig soll aus jeder Lohn- oder Gehaltsbescheinigung das laufende lohnsteuerpflichtige Bruttoeinkommen entnommen werden, aus dem ein fiktives Nettoeinkommen berechnet wird. Dabei stützt sich die fiktive Nettoberechnung auf die konkrete Steuerformel und auf Pauschalen bei der Sozialversicherung. Zur Begründung verweist der Bundesrat darauf, dass das aktuelle Verfahren ohne zusätzliches Personal zu unzumutbaren Wartezeiten und zu einer starken Belastung der Länderverwaltung führe. Auch habe der Bundesrechnungshof eine Vereinfachung der Einkommensermittlung eingefordert.



Der Bundesrat regt an, bei Anwendung des Geschwisterbonus insgesamt 375 Euro sowohl auf Einkommensersatz- als auch auf andere Sozialleistungen anrechnungsfrei zu belassen. Zudem schlägt er die Beseitigung einiger streitträchtiger Regelungen vor, um die Akzeptanz für das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz zu erhöhen.



Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen beim Deutschen Bundestag einbringt. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.